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   LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10   

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LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10 (https://dejure.org/2011,72726)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.10.2011 - 3 Sa 83/10 (https://dejure.org/2011,72726)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 3 Sa 83/10 (https://dejure.org/2011,72726)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Sinngemäß würden für die hier streitgegenständliche Problematik die Ausführungen zur Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes durch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer im Urteil des BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 (NZA 7/10, 401 ff.) gelten.

    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: " Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre ( st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre ( st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe , BGHZ 164, 297).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: " Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 89/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 85/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10. In letzterem Verfahren ist die Aussage der vernommenen Zeugin A. J. zur Mitgliedschaft der Beklagten im KAV protokolliert worden.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre ( st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ).
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    (vgl. dazu BAG vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09 Rn. 20 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BGH 6. Juli 1989 - III ZR 35/88 - zu II 4 a der Gründe , NJW-RR 1989, 1490).
  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 392/91

    Fleischkontrolleure - Anspruch auf Stückvergütung

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 1536/08
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 198/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.11.2009 - 6 Sa 207/09

    Tarifvertrag, Tariferhöhung, Bezugnahmeklausel, begrenzt dynamische

  • LAG Hamm, 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08

    Tarifliche Einmalzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ersetzten

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